Verbraucherzentrale Bundesverband klagt erfolgreich gegen SuperFit Sportstudios

Stand: 29. August 2022

Die SuperFit Studios waren während der Pandemie 2020 und 2021 für neun Monate geschlossen. Trotzdem verlangte das Unternehmen weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen. Dagegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband erfolgreich. Das Verfahren endete mit einem Urteil vom 29. August 2022.

Das Wichtigste in  Kürze

  • SuperFit hatte während der Schließung wegen der Corona-Pandemie weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen verlangt.
  • Das Verfahren endete durch ein Anerkenntnisurteil. Betroffene mussten für die Schließzeiten keine Mitgliedsbeiträge und keine Mahn- und Inkassogebühren zahlen.
  • SuperFit zahlte bereits gezahlte Beiträge zurück. 1.322 Menschen hatten sich an der Klage beteiligt.

Darum ging es in dem Verfahren gegen SuperFit Sportstudios

Als die SuperFit Sportstudios während der Corona-Zeit geschlossen waren, hat SuperFit (EAST BANK CLUB the fitness factory GmbH) weiterhin Mitgliedsbeiträge von seinen Kund:innen verlangt. In vielen Fällen hat das Unternehmen Mahnungen verschickt und Inkassoverfahren durchgeführt. 1.322 Menschen beteiligten sich an der Klage.

Das bedeutete das Ergebnis der Klage für Verbraucher:innen

Das Verfahren endete durch ein Anerkenntnisurteil. Der vzbv hat durch das Kammergericht in Berlin feststellen lassen, dass SuperFit keinen Anspruch auf diese Mitgliedsbeiträge hat und sie ggf. zurückzahlen muss. Besteht dieser Anspruch nicht, müssen auch verlangte Mahn- und Inkassokosten nicht von den Verbraucher:innen getragen werden. Das Gericht urteilte außerdem, dass das Fitnessstudio nicht Verträge verlängern durfte, indem es die Dauer der Schließzeiten an die Vertragslaufzeit anhängt.

Betroffene, die sich wirksam im Klageregister eingetragen hatten, mussten zunächst nichts unternehmen. SuperFit hatte angegeben, die „streitgegenständlichen Beträge“ zu erstatten. Betroffene konnten SuperFit dazu auch auffordern und sich auf das Urteil berufen.

Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.

Unsere Angebote zum Thema

Freizeit

Wir beraten Sie zu Verträgen rund um Freizeitangebote – zum Beispiel Abonnements oder Fitnessstudioverträge. Wenn Kündigung, Verlängerung, Preisänderungen oder besondere Umstände Fragen aufwerfen, erhalten Sie Orientierung zu Ihren Rechten. Außerdem helfen wir, typische Klauseln und Kostenfallen frühzeitig zu erkennen.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 30 Minuten
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung

Gewährleistung, Garantie & Reklamation

Wir beraten Sie, wenn gekaufte Produkte mangelhaft sind oder eine Reklamation nicht reibungslos läuft. Sie erhalten Klarheit zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sowie zu Fristen und typischen Missverständnissen. Außerdem zeigen wir, wie Sie Ansprüche wie Reparatur, Ersatz oder Rücktritt sinnvoll geltend machen.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 30 Minuten
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung

Handwerker und Kundendienste

Wir beraten Sie vor Auftragserteilung zu Vertragsfragen – damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Bei Streit über Qualität, Umfang der Arbeiten oder überhöhte Rechnungen unterstützen wir Sie, die Situation zu prüfen und zu strukturieren. Auch bei Notdiensten helfen wir, typische Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 30 Minuten
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung