Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Stand: 17. Dezember 2025

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit Februar 2024 hat Amazon Prime in seinem Video-Streaming-Dienst Werbung eingeführt.
  • Kund:innen können seitdem nur noch werbefrei streamen, wenn sie Mehrkosten von 2,99 Euro im Monat akzeptieren. Andernfalls wird Werbung geschaltet.
  • Die Verbraucherzentralen hielten das für eine rechtswidrig und prüften eine Sammelklage: Kund:innen hätten im Voraus informiert werden müssen.
  • Nun ist das Klageregister geöffnet und Sie können sich eintragen, wenn Sie bereits vor dem 5. Februar Kund:innen waren.

Worum geht es bei der Sammelklage gegen Amazon Prime?

Seit dem 5. Februar 2024 schaltet Amazon Prime auf seinem Video-Streaming-Dienst Werbung. Kund:innen wurden hierüber Anfang Januar informiert. Das Unternehmen bot seinen Kund:innen an, dass sie gegen einen Aufpreis von monatlich 2,99 Euro auch weiterhin werbefrei streamen könnten.

Kund:innen, die den Aufpreis nicht zahlen, streamen seitdem mit Werbeunterbrechungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hielt die Einführung von Werbung bei Prime Video für rechtswidrig und prüfte eine Sammelklage für alle Betroffenen. "Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", so Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streaming-Dienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher."

Amazon hingegen hätte die Änderungen einseitig und eigenmächtig vorgenommen. Auf diesem Weg bekommen die angemeldeten Verbraucher*innen im Erfolgsfall ihr Geld aufs Konto zurück.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte ebenfalls ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Dabei ging es um eine Unterlassungsklage.

Inzwischen hat das Landgericht München I geurteilt, dass die Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video vom Februar 2024 unzulässig war. Das Urteil sei ein positives Signal für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon, so der vzbv in einem Statement.

Wer kann sich der Sammelklage gegen Amazon Prime anschließen?

Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich nun der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen anschließen. Aktuell haben das schon 109.279 Verbraucher:innen getan (Stand: 27. Mai 2025). Anmelden können Sie sich beim Bundesamt für Justiz. Die Verbraucherzentrale Sachsen stellt dafür eine Ausfüllanleitung bereit.

Mitmachen können sowohl Kund:innen, die das Zusatz-Abo für werbefreies Streamen abgeschlossen haben, als auch die, die die 2,99 Euro nicht zusätzlich bezahlen und nun Werbung bekommen.

Parallel dazu hat auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Dabei geht es um eine Unterlassungsklage.

Unsere Angebote zum Thema

Freizeit

Wir beraten Sie zu Verträgen rund um Freizeitangebote – zum Beispiel Abonnements oder Fitnessstudioverträge. Wenn Kündigung, Verlängerung, Preisänderungen oder besondere Umstände Fragen aufwerfen, erhalten Sie Orientierung zu Ihren Rechten. Außerdem helfen wir, typische Klauseln und Kostenfallen frühzeitig zu erkennen.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 30 Minuten
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung

Gewährleistung, Garantie & Reklamation

Wir beraten Sie, wenn gekaufte Produkte mangelhaft sind oder eine Reklamation nicht reibungslos läuft. Sie erhalten Klarheit zum Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie sowie zu Fristen und typischen Missverständnissen. Außerdem zeigen wir, wie Sie Ansprüche wie Reparatur, Ersatz oder Rücktritt sinnvoll geltend machen.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 30 Minuten
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung

Festnetz, Mobilfunk & Internet

Wir beraten Sie zu Telefon‑ und Internetverträgen – von Tarifwahl und Laufzeiten bis zu Kündigung und Anbieterwechsel. Bei Störungen, zu geringer Leistung oder unerklärlichen Rechnungspositionen erhalten Sie Unterstützung, Ihre Rechte gegenüber dem Anbieter einzuordnen. Auch bei Vertragsänderungen oder Preiserhöhungen zeigen wir Ihnen mögliche Schritte auf.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 30 Minuten
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung

Handwerker und Kundendienste

Wir beraten Sie vor Auftragserteilung zu Vertragsfragen – damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Bei Streit über Qualität, Umfang der Arbeiten oder überhöhte Rechnungen unterstützen wir Sie, die Situation zu prüfen und zu strukturieren. Auch bei Notdiensten helfen wir, typische Risiken zu erkennen und angemessen zu reagieren.

in unseren Beratungsstellen
Dauer: 30 Minuten
Beratungsart: Persönlich vor Ort, Telefonische Beratung